Alle wichtigen Informationen befinden sich in unserer Stichwortliste. Hier geben wir Antworten auf alle Fragen rund um genialsozial.
Ablauf
Sächsische Schulen erhalten von der Sächsischen Jugendstiftung eine Einladung zur Beteiligung bei genialsozial und ein Anmeldeformular. Meldet sich die Schule an, bedeutet das, dass die Schüler dieser Schule bei genialsozial mitmachen können – nicht müssen. Die Aktion basiert auf Freiwilligkeit. Schüler, die sich nicht beteiligen, haben an diesem Tag Unterricht.
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Aktive
Aktive heißen die Leute, die sich für genialsozial – den Sozialen Tag in Sachsen engagieren. Die Aktiven verstehen sich als Botschafter und Multiplikatoren der Aktion vor Ort und bemühen sich darum, dass genialsozial an ihrer Schule und in ihrer Region erfolgreich abläuft. Aktive sind auch in der Schülerjury vertreten.
Junge Leute, die sich für genialsozial über den eigentlichen Sozialen Tag hinaus engagieren möchten, können sich gern für die Unterstützung der Aktion bei der Sächsischen Jugendstiftung anmelden.
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Ansprechpartner
Für alle Fälle steht Ihnen/Dir/Euch die Sächsische Jugendstiftung zur Verfügung.
Telefon: +49 (351) - 482 08 07
Vor Ort gibt es darüber hinaus noch weitere Partner. Das kann ein Beratungslehrer, ein aktiver Schüler aus dem Schülerrat oder ein ehrenamtlich Aktiver der Sächsischen Jugendstiftung sein.
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Arbeit
Alle Arbeiten, die für Schüler zumutbar und in einem überschaubaren Rahmen zu bewältigen sind, kommen in Frage (siehe Arbeitszeit). Hier geht es um Tätigkeiten, „die schon immer mal gemacht werden sollten“ oder bisher immer liegen geblieben sind.
Zum Beispiel: Bürohilfsarbeiten, Arbeiten im Archiv, in der Öffentlichkeitsarbeit, aber auch Rasen mähen, Zaun streichen, Dachboden beräumen …
Meistens muss man nur mal eine Minute nachdenken und schon fallen einem Dinge ein, die an diesem Tag erledigt werden können. Großartig ist es, wenn Schüler bei genialsozial einen Einblick in Arbeitsfelder bekommen, die sie vorher kaum kannten.
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Arbeitgeber
… kann fast jeder sein: Unternehmen, Vereine, Kirchen, Institutionen, Privatpersonen, Eltern, Großeltern, Nachbarn oder öffentliche Ämter können bei genialsozial einem oder mehreren Schülern Beschäftigung geben. Arbeitgeber sollen nach Arbeitsmöglichkeiten suchen, deren Erledigung tatsächlich sinnvoll ist. Bitte würdigen Sie das Engagement der Schüler durch Anerkennung und einen angemessen Lohn.
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Arbeitssuche
Jeder Schüler sucht sich selbstständig eine Arbeit. Das heißt, dass Du als Schüler selbst losgehst, mit Menschen über die Aktion sprichst und Deine Arbeitskraft anbietest. Dies sollte spätestens bis zwei Wochen vor dem Sozialen Tag geschehen sein. Hast Du einen Arbeitgeber gefunden, vereinbarst Du mit ihm die Arbeitszeit, den Lohn und die zu erledigenden Tätigkeiten. Anschließend füllt Ihr gemeinsam die Arbeitsvereinbarung aus.
Die Arbeitssuche ist manchmal nicht ganz einfach und vielleicht musst Du bei verschiedenen Stellen nachfragen. Bitte erkläre an den Stellen, wo Du nach Arbeit fragst, die Aktion genau und nimm einen Infoflyer für den Arbeitgeber mit. Solltest Du keinen Arbeitgeber finden, rufe bitte bei der Sächsischen Jugendstiftung (Telefon: +49 (351) - 482 08 07) an. Wir haben eine Jobbörse und versuchen Dir weiterzuhelfen.
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Arbeitsvereinbarung
Die Arbeitsvereinbarung ist die Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Schüler und Arbeitgeber. Es handelt sich dabei um ein Formular mit drei Durchschlägen und einem Überweisungsträger. In der Arbeitsvereinbarung werden Arbeitszeit, Lohn, zu verrichtende Tätigkeiten u.a. geregelt. Die Arbeitsvereinbarungen werden den Schulen ca. acht Wochen vor der Aktion zur Verfügung gestellt und von diesen an die Schüler weitergegeben.
Jede Arbeitsvereinbarung hat eine fortlaufende Nummer, anhand derer sich anschließend ganz genau nachweisen lässt, dass der Lohn auf dem Konto von genialsozial eingegangen ist.
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Arbeitszeit
Bei der Aushandlung der Arbeitszeit ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Jugendliche dürfen ab vollendetem 12. Lebensjahr 2 Stunden bzw. ab vollendetem 14. Lebensjahr 8 Stunden pro Tag arbeiten.
Jugendliche ab 12. Lebensjahr dürfen jedoch auch schon mehr als 2 Stunden arbeiten, wenn die Eltern dies genehmigen. Mit der Unterschrift auf der Arbeitsvereinbarung geschieht dies.
Im Regelfall sollte die Arbeitszeit ungefähr der normalen Schulzeit entsprechen. (5–7 Stunden). Dabei sollte es jedoch nicht um die Abrechnung von Minuten gehen, sondern darum, dass alle Beteiligten zufrieden sind und die vereinbarten Arbeiten ordentlich erledigt wurden. Jüngere bzw. Grundschüler können sich auch bei genialsozial beteiligen, jedoch nur in Form von Sonderaktionen.
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Begegnung
Begegnungen werden durch den Sozialen Tag auf vielfältige Weise angeregt:
Durch die eigenen 30%-Projekte der Schulen kann es zu vielfältigen Begegnungen kommen. So zum Beispiel, wenn Schüler einer Mittelschule mit behinderten Kindern ein gemeinsames Projekt starten.
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Bewerbung für Hilfsprojekte
Vereine und Initiativen aus Sachsen, die Hilfsprojekte im Ausland betreuen bzw. in der Lage sind, solche kompetent zu initiieren, können sich bis 15.12. des laufenden Jahres um eine Förderung aus Mitteln des nächstliegenden Sozialen Tages bewerben. Bewerbungsunterlagen und ausführliche Informationen befinden sich zum download auf der Homepage (www.genialsozial.de)
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Bezahlung
Für die Tätigkeit des Schülers wird ein Lohn gezahlt. Diesen Lohn vereinbaren Schüler und Arbeitgeber gemeinsam. Der Lohn sollte der Tätigkeit angemessen sein und das Engagement des Schülers würdigen. Einen Vergütung von 2,50 Euro pro Stunde sollte aus diesem Grund nicht unterschritten werden. Nach oben ist der Entlohnung keine Grenze gesetzt. Der Arbeitgeber trägt den vereinbarten Lohn in die Arbeitsvereinbarung ein. Nach dem Sozialen Tag überweist der Arbeitgeber den vereinbarten Betrag mit Hilfe des Überweisungsträgers, der sich an der Arbeitsvereinbarung befindet, auf das Konto der Sächsischen Jugendstiftung.
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Datum
Genialsozial – der Soziale Tag in Sachsen findet immer am letzten Dienstag vor den Sommerferien statt. Eine Verschiebung ist an einzelnen Schulen unter Umständen und nach Absprache möglich.
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Dreißig Prozent Projekte
„Die Idee des Sozialen Tages ist gut aber wir haben doch auch Not vor der eigenen Tür.“
Diesen Satz hörten wir so oder so ähnlich beim ersten Sozialen Tag in Sachsen ziemlich oft. Darum entstand die Idee der 30%-Projekte, durch welche eigene bzw. von Schülern ausgehende soziale Projekte vor Ort initiiert werden können.
Zu beachten ist dabei:
Auf dem Anmeldeformular für die Schule kann angegeben werden, dass die Schule 30 % des von ihren Schülern erarbeiteten Geldes für ein eigenes soziales Projekt einsetzen möchte. Wurde dies angekreuzt, muss bis zwei Wochen vor dem Sozialen Tag eine Projektskizze an die Sächsische Jugendstiftung eingereicht werden. Eine Projektskizze beschreibt das Vorhaben, die Ziele, den Weg der Umsetzung und die Gruppe der Beteiligten.
Entspricht das Projekt den Anliegen der 30%-Projekt-Idee, erhält die Schule eine Bewilligung und ein Formblatt zum Mittelabruf. Nach der Rücksendung des Mittelabrufes und dem Eingang aller Zahlungen, werden 30 % des an dieser Schule erarbeiteten Geldes an die Schule überwiesen. Dies geschieht im Oktober des laufenden Jahres.
Kriterien für ein solches Projekt sind:
Flyer
Informationsflyer zu genialsozial werden ca. drei Monate vor dem Aktionstag an die Schulen geschickt oder im Rahmen der Schultour mitgebracht. Sie sollen an die Schüler weitergeben werden. Die Flyer dienen als Hilfsmittel bei der Arbeitssuche und als Information für Schüler und Eltern.
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Freiwilligkeit
Die Beteiligung bei genialsozial – dem Sozialen Tag in Sachsen ist freiwillig. Schulen die sich anmelden, geben ihren Schülern die Möglichkeit zur Beteiligung. Es besteht aber keine Pflicht. Für Schüler, die sich nicht beteiligen, ist am Sozialen Tag normaler Unterricht oder ein spezieller Einsatz in der Schule. Siehe auch „Mitmachen“!
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Geld
siehe auch „Bezahlung“
Das von den Schüler erarbeitete und gespendete Geld wird vom Arbeitgeber auf das Konto von genialsozial überwiesen. Die Verwendung der Mittel geschieht nach folgendem Schema:
Die geförderten Hilfsprojekte im Ausland werden von sächsischen Vereinen betreut, begleitet und verantwortet. Über ihre Arbeit wird regelmäßig berichtet. Die Vereine unterliegen strengen Abrechnungsmodalitäten. Für die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder von genialsozial ist die Sächsische Jugendstiftung verantwortlich.
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Grundschulen
Grundschüler können sich nicht im regulären Rahmen bei genialsozial beteiligen, weil sie laut Jugendarbeitsschutzgesetz nicht arbeiten dürfen. Jedoch können Grundschüler im Klassenverband aktiv werden und die Aktion unterstützen. Wie wäre es mit einem Kuchenbasar, einem Sponsorenlauf oder einem musikalischen Programm im Seniorenhaus? Für solche Aktionen kann man Sponsoren gewinnen, die dann anschließend die Vergütung übernehmen.
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Hilfsprojekte
Hilfsprojekte im Ausland die durch genialsozial gefördert werden, sollen sich in Trägerschaft sächsischer Vereine befinden und sich im Wesentlichen der Verbesserung von Lebens-, Bildungs- und Ausbildungschancen junger Menschen in ärmeren Regionen widmen und eine solide und zuverlässige Partnerschaft mit einem örtlichen Partnerverein nachweisen können. Siehe auch Bewerbung Hilfsprojekte.
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Ideen
Um die Idee von genialsozial immer bekannter zu machen und um möglichst viele Menschen zur Teilnahme zu motivieren, sind die Ideen und die Phantasie möglichst vieler engagierter Menschen gefragt. Jeder Schüler, Lehrer, Unternehmer oder Aktiver kann die Aktion unterstützen und darauf aufmerksam machen.
Der eigenen Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt. Unterstützung bekommt Ihr dabei gern von der Sächsischen Jugendstiftung.
Beispiele:
Jury zur Auswahl der Hilfsprojekte
Über die Verwendung der Spendengelder von genialsozial entscheidet eine aus sächsischen Schülern bestehende Jury. Projekte die sich um das Geld bewerben, reichen bis 15.12. des laufenden Jahres eine Bewerbung ein. Im Januar bzw. Februar des folgenden Jahres treffen sich Schüler der bis dahin angemeldeten Schulen und entscheiden über die Vergabe. In der Regel entsteht eine Rankingliste, nach der dann die Gelder vergeben werden.
Schulen die sich bis 31.12. des lfd. Jahres zur Teilnahme am nächsten Sozialen Tag angemeldet haben, können einen Schüler in die Jury entsenden.
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Jobbörse
Die Jobbörse ist gedacht für:
Diese können sich an die Jobbörse der Sächsischen Jugendstiftung wenden.
(Telefon: +49 (351) - 482 08 07)
Wir sammeln Angebote und Nachfragen und versuchen Stellen zu vermitteln. Dies gelingt natürlich nicht immer. Die Jobbörse ist für den Fall gedacht, dass die eigene Initiative wirklich keinen Erfolg gebracht hat. (www.genialsozial.de)
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Jobs
... kann eigentlich jeder zur Verfügung stellen. (siehe „Arbeit“)
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Kampagne
Als Kampagne bezeichnen wir alle Aktivitäten die zur Vorbereitung, Umsetzung und Durchführung von genialsozial nötig sind. Um die Kosten für die Kampagne gering zu halten, sind wir immer auf der Suche nach Partnern und Sponsoren, die mit ihren Möglichkeiten die Aktion unterstützen.
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Klassenaktionen
… sind auch möglich. Mitunter gibt es Arbeitgeber die eine ganze Gruppe einsetzen können. Dann bietet es sich evtl. an, einen Projektlohn für die zu verrichtende Tätigkeit zu vereinbaren.
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Konto
Sächsische Jugendstiftung / genialsozial
Kontonummer: 3100386832
BLZ: 85050300
Ostsächsische Sparkasse Dresden
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Lehrer
... sind ganz wichtige Mutmacher, Koordinatoren, Fragenbeantworter u.v.m. bei genialsozial. Außerdem können Sie Vertreter der geförderten Auslandsprojekte in den Unterricht einladen. Gern gestalten Sie Stunden oder Projekttage zu entwicklungspolitischen Fragen und stellen den Stand der Projektentwicklung vor.
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Lohn
Bei genialsozial handelt es sich um einen Arbeitseinsatz, der belohnt wird. Es geht also nicht um unentgeltliche soziale Arbeit sondern um Dienstleistungen von Schülern, die dafür einen Lohn erhalten. Der soziale Aspekt besteht darin, dass die Schüler ihren Lohn spenden.
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Mitmachen
Alle Schüler, deren Schule sich zur Teilnahme am Sozialen Tag entschieden hat, können sich beteiligen. Wichtig ist, dass die Schüler eine Arbeitsvereinbarung erhalten und diese mit dem Arbeitgeber ausfüllen. Sie dient als Freistellung von der Schule.
Beteiligen sollen sich Schüler, die sich wirklich für ihre Altersgenossen in anderen Ländern engagieren wollen. Damit sich am Ende niemand ärgert, ist eine klare Motivation wichtig.
Lehrer sollen die Aktion gut und präzise beschreiben und erklären. Dadurch werden Irritationen bei Schülern und Eltern vermieden. Arbeitgeber sollen nach Arbeitsmöglichkeiten suchen, deren Erledigung tatsächlich sinnvoll ist. Bitte würdigen Sie das Engagement der Schüler durch Anerkennung und einen angemessen Lohn.
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Projektauswahl
(siehe „Schülerjury“)
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Politik
Die sächsische Staatsregierung unterstützt genialsozial z.B. durch die Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten und durch das Angebot an Arbeitsplätzen. » zurück zur Stichwortliste
Qualität
Schüler die sich bei genialsozial beteiligen, sollen sich bemühen, einen guten Job zu machen. Sie sind an diesem Tag Botschafter der Aktion, und der Arbeitgeber soll feststellen können, dass seine Beteiligung bei genialsozial richtig war. Arbeitgeber sollten bedenken, was Schüler leisten können bzw. welche Erwartung an die Qualität der Arbeit angemessen ist.
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Rahmenprogramm
Gern regen wir an, dass Schulen, Betriebe oder Jugendeinrichtungen am Abend des Sozialen Tages eine Veranstaltung für die Beteiligten organisieren, bei der man zusammen feiert, isst und den Tag auswertet. Wie wäre es mit einem Auftritt der Schulband und Berichten vom Tag. Gern unterstützen wir Euch bei der Vorbereitung. » zurück zur Stichwortliste
Rumänien (Camp)
Für Schüler die sich bei genialsozial beteiligen, führt die Sächsische Jugendstiftung ein Jugendbegegnungscamp in Rumänien durch. Teilnehmer sind jeweils ca. 30 Jugendliche die in einem rumänischen Kinderheim aufgewachsen sind und 30 Jugendliche aus Sachsen. Gemeinsam treffen sich die jungen Leute in den rumänischen Karpaten, wo es zunächst nicht mehr gibt als eine Wiese, einen Bach und eine große Fuhre Holz. Gemeinsam wird in den ersten Tagen hauptsächlich gebaut und es entstehen Bänke, Tische, Toiletten, Staudamm, Sportplätzen …. Die gemeinsame Arbeit verbindet und lässt eine intensive Campdorfgemeinschaft wachsen, bei der alle Beteiligten viel voneinander lernen. Mehr unter www.turia.org. Die Anmeldung erfolgt bei der Sächsischen Jugendstiftung.
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Sächsische Jugendstiftung
Die Sächsische Jugendstiftung wurde 1997 auf Beschluss des Sächsischen Landtages ins Leben gerufen. Neben der Förderung der Jugendhilfe aus öffentlichen Mitteln sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, auch jene Jugendinitiativen und informelle Jugendgruppen zu unterstützen, bei denen eine Förderung aus öffentlichen Mitteln nicht oder nicht wirksam möglich war.
Die Stiftung unterstützt vor allem solche Projekte, Aktionen und Initiativen, die im Freistaat Sachsen wirken bzw. beheimatet sind, wesentlich in der Selbstverantwortung von Kindern und Jugendlichen liegen und sich durch Originalität, Kreativität und Eigeninitiative auszeichnen. Die Projekte sollten, Gemeinsinn und Verantwortungsbereitschaft sowie das gegenseitige Verständnis fördern.
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Schulanmeldung
Dabei handelt es sich um ein Formular welches die Sächsische Jugendstiftung an alle Schulen im Freistaat schickt. Mit dem ausgefüllten Formular meldet die Schule ihre Teilnahme bei genialsozial an.
Die Schulanmeldung kann auch von unserer Homepage (hier klicken) als Download bezogen werden.
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Schultour
Im Mai findet eine Schultour statt, bei der wir auf Wunsch in die Schulen kommen und dort vor Schülern, Lehrern oder auch Eltern die Aktion vorstellen und erklären. Dies dauert ca. 45 Minuten. Bei der Schultour ist es auch möglich, die benötigten Flyer oder Arbeitsvereinbarungen zu erhalten. Zur genauen Planung bzw. Absprache ist ein Anruf bei der Sächsischen Jugendstiftung sinnvoll und gewünscht.
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Spenden/Spendenquittung
… nützen nur etwas, wenn man eine Steuererklärung abgibt. Das tun Schüler eher selten. Aus diesem Grund benötigen sie keine Spendenquittung.
Der Arbeitgeber erhält eine Leistung vom Schüler, für welche dieser einen Lohn zahlt. Es handelt sich also nicht um eine Spende. Sollten Sie genialsozial extra mit einer Spende unterstützen, stellen wir dafür selbstverständlich eine Spendenquittung aus.
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Sponsoren
… für die Aktion gibt es und neue Unterstützer sind jederzeit herzlich willkommen. Durch diese Hilfe wird gewährleistet, dass der größte Teil der Gelder den Hilfsprojekten zugute kommen kann.
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„Die vom Arbeitgeber überwiesenen Beträge stellen Arbeitslohn dar. Dieser unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug und ist bei Unternehmen – sofern betrieblich veranlasst – als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Nachweis über die Zahlung auf das Spendenkonto ist vom Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen.
Wegen der Besonderheiten des Projekts und vor dem Hintergrund, dass steuerliche Auswirkungen nicht zu erwarten sind, kann ein Lohnsteuerabzug ausnahmsweise unterbleiben.
Da bei Privatleuten ein Betriebsabgabenabzug regelmäßig nicht in Betracht kommt, kann in diesen Fällen auf das Führen eines Lohnkontos verzichtet werden. Eine Spendenbescheinigung über den gezahlten Betrag darf jedoch nicht ausgestellt werden.“
(Sächsisches Staatsministerium für Finanzen zu genialsozial)
Teilnehmer
… sind engagierte Schüler, die ab vollendetem 12. Lebensjahr 2 Stunden bzw. ab vollendetem 14. Lebensjahr 8 Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Jüngere bzw. Grundschüler können sich auch bei genialsozial beteiligen, jedoch nur in Form von Sonderaktionen.
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Ueberweisung
Die Überweisung des Lohnes erfolgt durch den Arbeitgeber direkt auf das Konto von genialsozial. Der dafür erforderliche Überweisungsträger befindet sich an der Arbeitsvereinbarung am Blatt I.
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Verlegung
Eine Verlegung von genialsozial ist unter bestimmten Umständen möglich. Der neue Termin sollte sich aber zeitlich nicht sehr weit vom eigentlichen Aktionstag entfernen und ist mit der Sächsischen Jugendstiftung abzustimmen.
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Versicherung
Ein Unfall ist im Schulsekretariat der Schule zu melden. Die Schüler sind am Sozialen Tag über die Schule unfallversichert, weil der Tag als „Tag des Unterrichts in anderer Form“ gilt.
Schüler die sich außerhalb von genialsozial an Aktionen der Sächsischen Jugendstiftung beteiligen (z.B. Jurysitzung), sind über die Sächsische Jugendstiftung unfallversichert.
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Von Wegen …
Jugend ist träge und ... – genialsozial – der Soziale Tag in Sachsen beweist es: Sächsische junge Leute sind bereit sich zu engagieren und die Welt zu bewegen.
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Vorträge
Die geförderten Hilfsprojekte sollen möglichst vielen Schülern vorgestellt und bekannt gemacht werden. Die Vertreter der geförderten Projekte bieten dafür in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Jugendstiftung Vorträge, Projekttage, und Unterrichtseinheiten für die Schulen an. Dabei muss es nicht nur um das Projekt vor Ort gehen, sondern es soll hier ein allgemeiner Einblick in entwicklungspolitische Zusammenhänge der Regionen gegeben werden. Die Planung und Buchung erfolgt über die Sächsische Jugendstiftung.
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Zum Schluss
Ein herzliches Dankeschön an alle Unterstützer von genialsozial:
An die
– bisher ca. 80.000 beteiligten Schüler,